HWB
Der Heizwärmebedarf beschreibt die rechnerisch nötige Wärme für die Räume. Er wird in kWh/m²a angegeben.

Energieausweis Gewerbe
Büro und Geschäftslokal brauchen eine Berechnung passend zur Nutzung und Technik. Wir erfassen die Gebäudedaten für einen nachvollziehbaren Nachweis.
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Über 15 Jahre Erfahrung in Energieberatung und Gebäudetechnik
Über 1.000 abgeschlossene Projekte
Staatlich geprüfte Energieberater im Team
Schriftliches Angebot vor Auftrag
Büro und Geschäftslokal brauchen eine Berechnung passend zur Nutzung und Technik. Wir erfassen die Gebäudedaten für einen nachvollziehbaren Nachweis.
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Bei Nicht-Wohngebäuden spielen neben der Hülle auch Beleuchtung, Kühlung und Lüftung eine Rolle. Die angesetzten Nutzungsbedingungen gehören zur Berechnung.

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Ein Büro hat andere Nutzungsprofile als ein Geschäft oder ein gastronomisch genutzter Bereich. Wir prüfen die tatsächlichen Flächen und technischen Anlagen.
Fragen zu Ihrem Objekt? Wir beraten Sie gerne.
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Wenn Wohnen und Gewerbe im selben Gebäude liegen, müssen die Nutzungsbereiche richtig zugeordnet werden. Dafür sind Grundrisse und Angaben zu den Anlagen wichtig.
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Für bestimmte Gebäude mit Publikumsverkehr können Aushangpflichten gelten. Ob diese Ihr Objekt betreffen, muss anhand der aktuellen Vorgaben geprüft werden.
Kennwerte
Der Heizwärmebedarf beschreibt die rechnerisch nötige Wärme für die Räume. Er wird in kWh/m²a angegeben.
Der Primärenergiebedarf berücksichtigt zusätzlich die Energiebereitstellung. Er macht den gesamten Energieeinsatz vergleichbar.
Dieser Wert beschreibt die rechnerischen Treibhausgasemissionen. Er wird je Quadratmeter und Jahr ausgewiesen.
Der Faktor bewertet die Gesamtenergieeffizienz einschließlich der Haustechnik. Er ist neben dem HWB auch für das Inserat wichtig.
Unterlagen
Senden Sie, was bereits vorhanden ist. Fehlende Angaben klären wir gemeinsam.
Fehlen Unterlagen? Wir klären gemeinsam, welche Angaben wir benötigen.
Vorhandene Dokumente oder Angaben reichen für eine erste Anfrage.
Aktuelle Informationen zum Zustand des Objekts.
Soweit bekannt, mit Angaben zu Änderungen und Sanierungen.
Zur ersten Einordnung des Gebäudes oder der Anlage.
Ablauf
Der Ablauf richtet sich nach dem Objekt und den vorhandenen Unterlagen.
Sie beschreiben uns Ihr Objekt und Ihr Vorhaben.
Wir legen den Leistungsumfang in einem individuellen, schriftlichen Angebot fest.
Nach Ihrer Freigabe sichten wir die Unterlagen und vereinbaren bei Bedarf eine Aufnahme.
Sie erhalten das vereinbarte Ergebnis mit einer verständlichen Erläuterung.
Kostenfaktoren
Den Umfang stimmen wir auf Ihr Objekt ab, ohne pauschale Beträge.
Fläche und Gebäudetyp bestimmen den Umfang der Aufnahme.
Pläne und technische Daten erleichtern die Vorbereitung.
Wenn Daten fehlen, besprechen wir eine Begehung.
Sie erhalten vorab ein individuelles, schriftliches Angebot.
Orientierung
EAVG 2012 regelt Pflichten bei Verkauf und Vermietung; Anforderungen an Nicht-Wohngebäude und einen allfälligen Aushang sind im Einzelfall zu prüfen.
Wir leisten keine Rechtsberatung.

Ansprechpartner
Ing. Sebastian Schwarz, MSc, ist Geschäftsführer der TB Technisches Büro Otmar Pribitzer GmbH. Wir klären mit Ihnen, welche Unterlagen für Ihr Vorhaben vorliegen.
Mehr über unsBei Nicht-Wohngebäuden spielen neben der Hülle auch Beleuchtung, Kühlung und Lüftung eine Rolle. Die angesetzten Nutzungsbedingungen gehören zur Berechnung.
Hilfreich sind nutzungsübersicht der flächen sowie angaben zu beleuchtung, kühlung und lüftung. Fehlen Unterlagen, klären wir die Möglichkeiten gemeinsam.
Sie senden uns Eckdaten, erhalten ein schriftliches Angebot und stellen nach Freigabe die vorhandenen Unterlagen bereit. Danach bearbeiten wir den vereinbarten Leistungsumfang.
Der Aufwand hängt von Objektgröße, Unterlagen und erforderlicher Aufnahme ab. Vor Auftrag erhalten Sie ein individuelles, schriftliches Angebot.
Sie erhalten den vereinbarten Nachweis oder Bericht mit Erläuterung der Ergebnisse. Den genauen Umfang legen wir im schriftlichen Angebot fest.
Ja, senden Sie uns die vorhandenen Angaben. Ob eine Begehung oder ergänzende Datenaufnahme sinnvoll ist, klären wir vorab.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellung gültig. Nach wesentlichen Änderungen am Gebäude kann eine neue Berechnung sinnvoll sein.
Bei Verkauf und Vermietung sind HWB und fGEE im Inserat anzugeben. Wir leisten keine Rechtsberatung.
Anfrage
Schildern Sie uns Ihr Objekt. Sie erhalten vor Auftrag ein individuelles, schriftliches Angebot.
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